Einen wesentlichen Teil meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung von Privatpersonen gegenüber Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten.


Egal wie leicht oder schwerwiegend der Ihnen gemachte Vorwurf zunächst erscheint, es ist an der Zeit, sich professionelle Hilfe zu holen. Daher rate ich dringend, dass bereits beim Erhalt einer Vorladung oder eines Anhörungsbogens („Schriftliche Äußerung im Strafverfahren“) direkt ein Anwalt kontaktiert wird. Dann können wir gemeinsam einschätzen, ob eine Einlassung zu einem frühen Zeitpunkt tatsächlich sinnvoll ist. Jede Äußerung - sei es auch spontan geschehen - wird sich später in der Ermittlungsakte wiederfinden.


Bereits im Jahr 2016 habe ich den Fachanwaltskurs im Strafrecht mit Erfolg belegt. Seitdem bilde ich mich regelmäßig fort.



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